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   LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88   

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LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88 (https://dejure.org/1988,11961)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.04.1988 - 9 Sa 2/88 (https://dejure.org/1988,11961)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. April 1988 - 9 Sa 2/88 (https://dejure.org/1988,11961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dolmetscher; Status; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Freier Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Es kommt weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, sondern wie sie es nach objektiven Maßstäben praktiziert haben (BAG DB 1977, 2459; BAG DB 1978, 1037; BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet freilich dort seine Grenzen, wo die Parteien ein Beschäftigungsverhältnis, das sich nach seiner tatsächlichen Ausgestaltung und nach objektiver Wertung als Arbeitsverhältnis ausweist, sachlich unrichtig als freies Mitarbeiterverhältnis eingeordnet haben (vgl. BAG DB 1977, 2459; BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Das entscheidende Kriterium dafür, ob die Arbeit im Dienste eines anderen geleistet wird, ist nicht in der wirtschaftlichen, sondern in der persönlichen Abhängigkeit des zur Arbeit oder Dienstleistung Verpflichteten zu sehen (BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Diesem Prinzip Rechnung tragend, meint auch das Bundesarbeitsgericht, daß über die Zuordnung einer Vertragsgestaltung zur Gruppe der Arbeitnehmer oder der freien Mitarbeiter zunächst der Wille der Parteien entscheide (AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Das entscheidende Kriterium dafür, ob die Arbeit im Dienste eines anderen geleistet wird, ist nicht in der wirtschaftlichen, sondern in der persönlichen Abhängigkeit des zur Arbeit oder Dienstleistung Verpflichteten zu sehen (BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Es kommt weniger darauf an, wie die Parteien ihr Rechtsverhältnis benannt, sondern wie sie es nach objektiven Maßstäben praktiziert haben (BAG DB 1977, 2459; BAG DB 1978, 1037; BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit findet freilich dort seine Grenzen, wo die Parteien ein Beschäftigungsverhältnis, das sich nach seiner tatsächlichen Ausgestaltung und nach objektiver Wertung als Arbeitsverhältnis ausweist, sachlich unrichtig als freies Mitarbeiterverhältnis eingeordnet haben (vgl. BAG DB 1977, 2459; BAG AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82

    Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Stellt man auf das Erscheinungsbild der vom Kläger geschuldeten Tätigkeit ab und läßt man bei einer Gesamtwürdigung die maßgeblichen Umstände nicht außer Betracht (vgl. dazu Koch MDR 1983, 930) dann kann von einer persönlichen Abhängigkeit des Klägers als einem typologischen Merkmal für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses keine Rede sein.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 12, 341 (347)), gilt auch bei Arbeitsverträgen in seinem Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Vertragsfreiheit (dazu Rüthers, DB 1982, 1869 ff).
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Nebentätigkeiten auszuüben (BAG DB 1967, 1374; BAG AuR 1974, 57).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Selbst beim Vorliegen eines sogenannten freien Dienstvertrages können ständig wiederkehrende Dienste geschuldet werden, ohne daß notwendigerweise ein Arbeitsverhältnis vorliegt (Beuthien/Wehler, RdA 1978, 7; BAG AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehoben hat (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 12, 341 (347)), gilt auch bei Arbeitsverträgen in seinem Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Vertragsfreiheit (dazu Rüthers, DB 1982, 1869 ff).
  • BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87

    Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Auch der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann vereinbarungsgemäß verpflichtet sein, seine Dienstleistung zu fest vereinbarten Zeiten zu erbringen und seine Arbeitskraft zu diesen Zeiten zur Verfügung zu stellen (BGH BB 1988, 290).
  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
    Auch in einer Entscheidung vom 26. Januar 1977 (BB 1977, 898) hat das Bundesarbeitsgericht den Standpunkt vertreten, daß die Anzahl der von einem Dozenten an einer Volkshochschule geleisteten Wochenstunden von Bedeutung für die Frage ist, ob jemand als Arbeitnehmer oder sogenannter freier Mitarbeiter tätig ist.
  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

  • LAG Düsseldorf, 20.10.1987 - 16 TaBV 83/87

    Franchise-Nehmer: Abgrenzung zwischen selbständigem Unternehmer und vom

  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung -

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